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Rechtsanwalt Erbrecht und Erbteilung
Wenn ein verheirateter Tunesier stirbt, erben die Eltern, die Ehefrau und die Kinder. Söhne bekommen den doppelten Teil als die Töchter.
Wenn ein lediger Tunesier stirbt, erben die Eltern und Geschwister.
Wenn ein Europäer stirbt, der Immobilien in Tunesien besitzt, müssen die Erben einen Erbschein vorlegen, damit der Grundbuchauszug auf deren Namen überschrieben wird.
Uneheliche Kinder haben kein Recht auf Erbe. Sie haben lediglich ein Recht auf den Familiennamen.
Unser Rechtsanwalt Yassin Yamoun in Djerba/Tunesien kümmert sich um die Auszahlung dieses Erbes in Tunesien.