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Rechtsanwalt Ausländerrecht und Aufenthaltsrecht
- Aufenthalt für Europäer, die nicht mit einem Tunesier verheiratet sind:
Ein Ausländer kann bis zu 3 Monaten in Tunesien bleiben, Deutsche Staatsbürger bis zu 4 Monaten. Bei längerem Aufenthalt als 3 Monaten muß man bei der Ausländerpolizei eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Voraussetzungen dafür sind folgende:
- Formular der Polizeibehörde, Quittung über bezahlte 150 Dinar
- Mietvertrag oder Kaufvertrag
- Bankbescheinigung über monatlichen Eingang von 800 Euro für die letzten 3 Monate
- Ehevertrag für Eheleute
- Aufenthalt für Europäer, die mit einem Tunesier verheiratet sind:
Bescheinigung des Ehemannes, daß er für den kompletten Lebensunterhalt in jeglicher Form verantwortlich ist.